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Vergütungspolitik

Vergütungspolitik

Hinweis: Die rechtsverbindliche Fassung dieses Dokuments ist die französische Originalversion.
Version 2026.1

1 · Grundprinzip

Diese Richtlinie legt die Vergütungsmodalitäten von Helvetic Assist AG transparent dar. Sie ergänzt unsere AGB und wird gemäß Art. 45 des Bundesgesetzes über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und den FINMA-Richtlinien veröffentlicht.

2 · Vergütungsmodell

Der Assistent erhebt keine Gebühren vom Kunden, keine Aktengebühren, keine Provisionen auf zurückgeholte Subventionsbeträge. Der Assistent wird ausschließlich von den Versicherungspartnern in Form von Courtageprovisionen vergütet, gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

3 · Keine Bedingungen

Die Rückholung einer Prämienverbilligung unterliegt keiner Zeichnungspflicht eines Versicherungsprodukts. Der Kunde behält volle Wahlfreiheit.

4 · Geschäftspartner

Die Partner sind von der FINMA zugelassene Versicherungsgesellschaften. Die vollständige Liste ist auf Anfrage an info@helveticassist.ch erhältlich.

5 · Vergütungsbeträge

Die Provisionen werden durch die FINMA-Regulierung begrenzt. Richtwerte:

6 · Keine Provision auf Subvention

Keine Provision, keine Retrozession, keine Verwaltungsgebühr wird vom Assistenten auf Subventionen der Krankenkasse erhoben.

7 · Kontrolle und Compliance

Der Assistent ist im Schweizer Register der Versicherungsvermittler unter der Nummer F01548337 eingetragen und ist CICERO-zertifiziert. Jährliche Prüfung durch unabhängigen Dritten.

8 · Auskunftsrecht des Kunden

Nach FIDLEG kann der Kunde jederzeit kostenlos erhalten: Partnerliste, genaue Provisionen seines Dossiers, Vermittlungsvertrag. info@helveticassist.ch.

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